Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter?

Aus gegebenem Anlass möchte ich zu diesem Thema etwas aufklären, da es wichtig ist, wer Euch in Versicherungsangelegenheiten berät. So musste ich feststellen, dass in meiner eigenen Familie wohl nicht klar ist, wo eigentlich der Unterschied besteht und dass vielleicht nicht alle, die das Wort Versicherung benutzen gleich schlecht sind oder sowieso einem nur über den Tisch ziehen wollen!

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Aus gegebenem Anlass möchte ich zu diesem Thema etwas aufklären, da es wichtig ist, wer Euch in Versicherungsangelegenheiten berät. So musste ich feststellen, dass in meiner eigenen Familie wohl nicht klar ist, wo eigentlich der Unterschied besteht und dass vielleicht nicht alle, die das Wort Versicherung benutzen gleich schlecht sind oder sowieso einem nur über den Tisch ziehen wollen!

Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter?

Vorweg: Wie bei allen Geldthemen solltet Ihr nur mit Beratern arbeiten, denen Ihr Vertraut! Übrigens auch bei der Bank! Daher ist es erst mal egal ob Ihr bei dem Thema Versicherungen mit einem Versicherungsmakler oder einem Versicherungsvertreter zusammenarbeitet.

Manchmal habe ich so das Gefühl, dass Viele gewissen Menschen, die zu Versicherungen beraten, grundsätzlich misstrauen. Teilweise zu Recht aber auch teilweise zu Unrecht.

Es gibt nämlich einen gravierenden Unterschied in den Zielen Eures Beraters je nachdem welchen Status er hat. Und hier ist wichtig, ob Ihr es mit einem Versicherungsvertreter oder Makler zu tun habt.

 

Was ist der Unterschied zwischen Vertreter und Makler?

Versicherungsvertreter

Wie fast alles, ist auch die Tätigkeit zu Versicherungen im Gesetz geregelt. Hier ist das HGB (Handeslgesetzbuch) die Grundlage. Zunächst die Grundlage für den Versicherungsvertreter:

§92 HGB Versicherungsvertreter:
(1) Versicherungsvertreter ist, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

§84 Handelsvertreter:
(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

 

Versicherungsmakler

Auch der Versicherungsmakler ist im HGB geregeelt:

§93 HGB Versicherungsmakler:
(1) Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.

Der große Unterschied lässt sich somit schon leicht aus dem Gesetzestext erkennen:

  • Der Versicherungsvertreter ist im Auftrag eines Unternehmens tätig und muss dort seine Ziele erfüllen.
  • Der Versicherungsmakler ist im Auftrage des Kunden tätig.

Die o.g. gesetzlichen Definitionen führen in der Praxis auch zu unterschiedlichen Vorgehensweisen. Der Versicherungsmakler ist laut BGH „treuhänderischer Sachwalter“ der Versicherungsnehmer. Diese hohe Anforderung verpflichtet den Versicherungsmakler dazu, eine möglichst optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden zu gewährleisten. Er muss durch eine entsprechende Analyse einen ausreichenden und bedarfsgerechten Versicherungsschutz ermitteln und dazu passende Versicherungsverträge/-produkte vermitteln. Hierzu ist es erforderlich, dass er Zugang zu einer Vielzahl an Versicherern hat, um eine entsprechende Auswahl anbieten zu können. Diese muss nicht den gesamten Markt umfassen, die Beschränkung auf bestimmte Anbieter muss er Euch aber mitteilen. Seine finale Empfehlung muss er Euch gegenüber auch begründen.

Der Handelsvertreter oder auch Ausschließlichkeits- bzw. Einfirmenvertreter dagegen ist ständig damit betraut, für einen Versicherer Verträge zu vermitteln, sowie auch bei ihrer Verwaltung mitzuwirken. Er kann also für Euch keine Auswahl aus verschiedenen Angeboten treffen oder Euch Alternativen aufzeigen. Sofern sein Auftraggeber – also der Versicherer – bestimmte Produkte überhaupt nicht im Angebot hat, kann es sogar sein, dass er zu bestimmten Bedarfssituationen gar keine Lösung anbieten kann. Da er systembedingt nur einen Versicherer vertritt, muss er auch nicht begründen, warum er Euch ein Angebot besonders empfiehlt.

Zusammengefasst:

Merkmale Versicherungsvertreter:

  • Er steht im Lager des Versicherungsunternehmens.
  • Er muss seinen Auftrag zur Vermittlung der Produkte des Versicherers bestmöglich erfüllen.

Merkmale Versicherungsmakler:

  • Er steht im Lager seines Kunden
  • Er muss die bestmögliche Lösung im Interesse des Kunden finden

Was meint ihr, welcher beratertyp grundsätzlich besser für euch ist?

Einer, der die Interessen eines Unternehmens erfüllen muss (Vertreter) oder der, der Eure Interessen vertreten muss (Makler)?

Woran erkennt ihr, ob ihr es mit einem makler oder vertreter zu tun habt?

Grundsätzlich müsst Ihr euch darum gar nicht kümmern, denn der Vertreter oder Makler ist gesetzlich verpflichtet, Euch vor der ersten Beratung seinen Status mitzuteilen. Auch ein Blick auf die Homepage des Vermittlers (sofern er eine hat) kann helfen, denn im Impressum müssen diese Angaben stehen. Und letztlich habt Ihr die Möglichkeit im offiziellen Vermittlerregister des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) einzusehen.  Auch dort wird der Status ob Versicherungsmakler oder -vertreter ausgewiesen. Zum Vermittlerregister gelangt Ihr hier.

noch einige abschließende bemerkungen

Neben dem Vertreter oder Makler gibt es auch noch den zugelassenen Versicherungsberater oder Honorarberater. Diese vermitteln keine Versicherungen oder sogeannte Nettotarife, die keine Provision behinhalten sollen, sondern beraten ausschließlich gegen Honorar. Dies suggeriert im ersten Moment, dass dies die beste und fairste Beratungsmethode ist. Wenn Ihr also bereit seit, für Beratung zu bezahlen, egal was als Ergebnis dabei herauskommt, dann kann dies auch ein Weg sein. Aber der Makler ist per Gesetz auch dazu verpflichtete, Eure Interessen zu vertreten. Natürlich verdient er sein Geld durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungsverträgen. Aber ihr solltet eigentlich schnell merken, ob der Abschluss von Verträgen oder eine umfassende Beratung das Ziel des Maklers ist. Und dann kommen wir wieder zum Anfang: Entscheidend ist, wem Ihr vertraut!


Aber auch, wenn Ihr mit Eurem Versicherungsvertreter sehr zufrieden seid. weil Ihr schon viele Jahre mit ihm zusammenarbeitet und es bisher kein Grund zur Klage gab, dann seid Euch darüber bewusst, dass er Euch in aller Regel nicht die maßgeschneiderten und günstigsten Lösungen anbieten kann, da er nur das anbieten kann, was sein Unternehmen anbietet. Und oft ist eine Kombination aus mehreren Produkten von verschiedenen Unternehmen besser.

Mit meinen vorherigen Ausführungen will ich nicht verdeutlichen, dass ein Versicherungsvertreter schon alleine wegen seinem Status nicht gut sein kann. Da gibt es Gute und Schlechte auch bei Maklern.

Letztlich müsst Ihr entscheiden, wer Euch beraten soll!

Als zugelassener Versicherungsmakler (Nachweis hier) helfe ich Euch gerne beim passenden Versicherungsschutz.

Nur wer informiert ist, kann Entscheidungen treffen!

 

Gerne stehe ich für unverbindliche Informationen zur Verfügung. Meldet Euch einfach!