Gerade jetzt, wo die Zinsen stark gestiegen sind, haben Immobilienbesitzer, bei deren Finanzierung die Zinsbindung ausläuft ein Problem! Denn die hohen Zinsen führen möglicherweise zu einer höheren Kreditrate. Da kommen gute Ratschläge aus dem Internet gerade recht, oder etwa doch nicht?
Das Bundesaufsichtsamt warnt deutlich vor entsprechenden Ratgebern und ich kann mich dieser Warnung nur anschließen!
Im Folgenden mal zwei Beispiele solcher Tipps und warum es keinen Sinn macht, diesen zu folgen!
Immobilie neu bewerten zu lassen!
Es gibt da so den vermeintlichen „Bonustipp“, die eigene Immobilie neu bewerten zu lassen und der Bank das Verkehrswertgutachten vorzulegen.
Hintergrund ist der, dass die Zinskonditionen vom sogenannten „Beleihungsauslauf“ abhängen. Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis von Immobilienwert zur Darlehenssumme. Je höher der Immobilienwert im Verhältnis zur Darlehensssumme ist, desto niedriger ist das Kreditausfallrisiko für die Bank. Und das führt zu günstigeren Konditionen. Allerdings spielt der Verkehrswert für die Bank keine Rolle, denn ist es eine sogenannnte Stichtagsbewertung. Banken haben jedoch die gesetzliche Pflicht, Immobilien mit einem Beleihungswert zu bewerten und bei diesem Wert handelt es sich um einen nachhaltig erzielbaren Wert unter Berückscihtigung aller Umstände und Risiken.
Ein neues Verkehrswertgutachten führt daher vielleicht zu einem müden Lächeln bei Eurer Bank, aber nicht zu günstigeren Zinsen. Die Bank führt nach der Finanzierungsvergabe in aller Regel nicht automatisch neue Bewertungen durch. Auch nicht bei einer Zinsanpassung! Sie wäre nur dazu verpflichtet, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Immobilienwert verschlechtert hat. Aber nicht bei einer Verbesserung!
Daher würde ein solches Verkehrswertgutachten zu nichts führen. Außer Spesen nichts gewesen!
Finger weg davon!
Bonität hat sich verschlechtert - Unbedingt bei der Bank bleiben!
Vielfach wird Verbrauchern, empfohlen, auf jeden Fall beim bisherigen Kreditgeber zu bleiben, da dieser die Kreditwürdigkeit nicht neu prüft.
Dies kann, muss aber nicht zutreffen, da die Bank gesetzlich dazu verpflichtet ist, im Grunde jährlich das Adressatenausfallrisiko (also die Bonität des Kreditnehmers) jährlich zu prüfen. Als Kreditnehmer habt Ihr Euch nämlich mit Abschluss des Kreditvertrages sehr wahrscheinlich dazu verpflichtet, mögliche Verschlechterungen Eurer Bonität, der Bank unverzüglich anzuzeigen bzw. hat die Bank das gesetzliche Recht, diese jährlich zu überprüfen.
Also kann eine verschlechterte Bonität auch bei der kreditgebenden Bank zum Problem werden.
Also immer erst prüfen, wie vertrauenswürdig der „Tippgeber“ ist und Hirn einschalten! Allgemeine Ratschläge in Social Media können eine individuelle Beratung nicht ersetzen!
Zum Warnhinweis der BaFin und zu weiteren interessanten Infos zur Immobilienfinanzierung gelangt Ihr hier!
Wenn bei Euch eine Zinsanpassung in den nächsten Jahren (bis 10 Jahre) ansteht und Ihr macht Euch Gedanken über steigende Raten wegen gestiegener Zinsen, dann solltet Ihr Euch unbedingt beraten lassen. Denn es gibt verschiedene Lösungswege. Und am besten lasst Ihr Euch unverbindlich beraten von einem vereidigten Sachverständigen für Baufinanzierung
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