Das kommende Jahr bringt so einige Änderungen für Eure Finanzen. Hier eine komprimierte Übersicht:
Kindergeld
Das Kindergeld beträgt 250 € für jedes Kind.
Bisher betrug das Kindergeld für die ersten beiden Kinder 219 € und für das dritte Kind 225 € Erst ab dem vierten Kind gab es 250 € je Monat.
Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € je Person. Bei zusammenveranlagten Ehegatten 2.000 €.
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag auf Kapitaleinkünfte.
Bisher betrug der Sparerpauschbetrag 801 € pro Person und zusammenveranlagten Ehegatten 1.602 €.
Grundfreibetrag
Der steuerfreie Grundfreibetrag (erst ab diesem zu versteuernden Einkommen muss man also Steuern zahlen) beträgt 10.908 € je Person. Bei zusammenveranlagten Ehegatten somit 21.816 €.
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag auf Kapitaleinkünfte.
Bisher betrug der Grundfreibetrag 10.347 € pro Person und zusammenveranlagten Ehegatten 20.694 €.
Midi-Job- und Mini-Job-Grenze
Die Midi-Job-Grenze beträgt 2.000 € je Monat.
Erst ab einen Einkommen von 2.000 € müssen volle Sozialbeitrgäe gezahlt werden. Bisher lag die Grenze bei 1.600 €.
Die Mini-Job-Grenze beträgt 520 € je Monat.
Bisher betrug die Mini-Job-Grenze 450 €
Sozialversicherung
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung betragen 2023:
Krankenversicherung
Renten- und Altersvorsorge
Nach den Plängen der Bundesregierung dürfen Rentnerinnen und Renter ab 2023 unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen.
Betriebliche Vorsorge: Höhere maximale Förderbeträge
Der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöht sich von 564 auf 584 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro monatlich (nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen). Gleiches gilt für den sozialversicherungsfreien Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung, auch dieser steigt von monatlich 282 auf 292 Euro.
Die Beiträge zur Basirente sind künftig vollständig absetzbar
Basis-Rentenbeiträge können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag dafür steigt ab Januar auf 26.528 Euro (bzw. 53.056 Euro bei Verheirateten). Außerdem hat die Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspakets festgelegt, dass davon künftig 100 Prozent absetzbar sind, 2022 waren es noch 94 Prozent.
Immobilien
Bürgergeld statt Hartz IV
Wenn Ihr Fragen zu dem ein oder anderen Thema habt, insbesondere auch, was das für Eure Altersvorsorge und Krankenversicherung bedeutet, könnt Ihr Euch gerne an mich wenden.
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