Das ändert sich für Euch ab 2023

Steuern, Rente, Kindergeld 2023 bringt so einige Änderungen für Eure Finanzen. Hier eine komprimierte Übersicht!

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Steuern, Rente, Kindergeld 2023 bringt so einige Änderungen für Eure Finanzen. Hier eine komprimierte Übersicht!

Das ändert sich für Euch ab 2023

Das kommende Jahr bringt so einige Änderungen für Eure Finanzen. Hier eine komprimierte Übersicht:

Kindergeld

Das Kindergeld beträgt 250 € für jedes Kind.

Bisher betrug das Kindergeld für die ersten beiden Kinder 219 € und für das dritte Kind 225 € Erst ab dem vierten Kind gab es 250 € je Monat. 

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € je Person. Bei zusammenveranlagten Ehegatten 2.000 €.

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag auf Kapitaleinkünfte.

Bisher betrug der Sparerpauschbetrag 801 € pro Person und zusammenveranlagten Ehegatten 1.602 €.

Grundfreibetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag (erst ab diesem zu versteuernden Einkommen muss man also Steuern zahlen) beträgt 10.908 € je Person. Bei zusammenveranlagten Ehegatten somit 21.816 €.

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag auf Kapitaleinkünfte.

Bisher betrug der Grundfreibetrag 10.347 € pro Person und zusammenveranlagten Ehegatten 20.694 €.

Midi-Job- und Mini-Job-Grenze

Die Midi-Job-Grenze beträgt 2.000 € je Monat.

Erst ab einen Einkommen von 2.000 € müssen volle Sozialbeitrgäe gezahlt werden. Bisher lag die Grenze bei 1.600 €.

Die Mini-Job-Grenze beträgt 520 € je Monat.

Bisher betrug die Mini-Job-Grenze 450 €

Sozialversicherung

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung betragen 2023:

Krankenversicherung

Der Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung (PKV) wird weiter erschwert und ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 € möglich. Bisher lag die Schwelle bei 64.350 €.
 
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent . Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro für die Kranken- und 76,06 Euro (51,12 Euro in Sachsen) für die Pflegepflichtversicherung.
 
 

Renten- und Altersvorsorge

Nach den Plängen der Bundesregierung dürfen Rentnerinnen und Renter ab 2023 unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen.

Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente wegen Hinzuverdienst nicht mehr gekürzt wird. Mehr Infos zur Rente auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
 

Betriebliche Vorsorge: Höhere maximale Förderbeträge

Der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöht sich von 564 auf 584 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro monatlich (nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen). Gleiches gilt für den sozialversicherungsfreien Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung, auch dieser steigt von monatlich 282 auf 292 Euro.

Die Beiträge zur Basirente sind künftig vollständig absetzbar

Basis-Rentenbeiträge können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag dafür steigt ab Januar auf 26.528 Euro (bzw. 53.056 Euro bei Verheirateten). Außerdem hat die Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspakets festgelegt, dass davon künftig 100 Prozent absetzbar sind, 2022 waren es noch 94 Prozent.

Immobilien

Gemäß Jahressteuergesetz 2022 steigt die Abschreibung von Wohngebäuden auf jährlich 3% (bisher 2%). Diese Steuerverbesserung bzw. -erleichterung gilt leider nur für Vermieter, die  Einkünfte aus Vermietung- und Verpachtung erzielen.

Bürgergeld statt Hartz IV

Die Änderungen hier im Detail aufzuführen, würde die Seite „etwas“ aufblähen…. 😎
 
Wen es interessiert, der kann gerne auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit nachschauen. Dort findet Ihr ausführliche Informationen dazu.

Wenn Ihr Fragen zu dem ein oder anderen Thema habt, insbesondere auch, was das für Eure Altersvorsorge und Krankenversicherung bedeutet, könnt Ihr Euch gerne an mich wenden.

Nur wer informiert ist, kann Entscheidungen treffen!

 

Gerne stehe ich für unverbindliche Informationen zur Verfügung. Meldet Euch einfach!