Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 09.07.2024, Aktenzeichen XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23 nun endgültig darüber entschieden, wie Zinsansprüche bei Prämiensparverträgen korrekt zu berechnen sind.
Wenn auch Sie der Ansicht sind, dass Ihnen Ihre Sparkasse zu wenig an Zinsen (bis zu mehrere tausend Euro) erstattet hat, (grobe Schätzungen gehen von 1,1 Millionen Betroffenen aus), dann lassen Sie sich doch gleich eine Berechnung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen erstellen, was Ihre Durchsetzungschancen vermutlich deutlich verbessert!
Aktionsangbetot für eine gutachterliche Neuberechnung
Informieren Sie sich hier über Leistungen, Kosten, benötigte Unterlagen und wie Sie den Auftrag zur Berechnung erteilen können!
Die Berechnung erfolgt durch einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen für Kapitalanlagen. Sie berücksichtigt alle Anforderungen der Rechtsprechung des BGH mit Urteil vom 09.07.2024, Az. XI ZR 44/23 und Az. XI ZR 40/23 .
Hierzu gehören unter anderem:
- Referenzzinssatz entpsricht der Zeitreihe Umlaufrenditen inländischer Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von 8 bis 15 Jahren (Zeitreihe Bundesbank WU9554)
- Beibehaltungs des Äkquivalenzverhältnisses (relativer Abstand des Anfangszins zum Referenzzins wird beibehalten)
- Monatliche Anpassung
Für die Berechnung berechnen wir je Sparvertrag eine Pauschale von
275,00 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer
Hinweis: Die Berechnung wird ausschließlich als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Sollten Sie die Berechnung als Ausdruck mit postalischer Zusendung wünschen, so entsteht hierfür einmal eine Pauschale von zusätzlich 25,00 € inkl. 19% Mehrwertsteuer, je Sparvertrag.
Damit wir die Berechnung durchführen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie der Sparvertragsurkunde (des eigentlichen Vertrages)
Komplette Kopie des Sparbuches, woraus alle Buchungen ersichtlich sind.
Kann dies nicht vorgelegt werden, kann nur eine Berechnung anhand des vertraglichen Verlaufes erfolgen. Hier weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass mögliche steuerliche Belastungen nicht berücksichtigt werden können und dies von Ihrer Sparkasse reklamiert werden. Aber dies ist immer noch besser als keine Berechnung!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Beauftragung erfolgt an die
Sachverständigen-Societät Vogelsang & Sachs
Louisenstraße 125
61348 Bad Homburg
Tel. 06172/943893-0
Den Auftrag erteilen Sie mit den benötigten Unterlagen und dem Stichwort „Prämiensparvertrag“ per Mail an: mail@vogelsang-sachs.de
Zuständig für die Berechnung ist:
Peter Sachs
- Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Baufinanzierung, Kapitalanlagen und private Finanzplanung*
*bestellt und vereidigt von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung für das Erreichen Iher Ziele in den Verhandlungen mit Ihrer Bank übernehmen können!